CDU-Vize kritisiert schwarz-grüne Gedankenspiele – Hessischer Ministerpräsident warnt vor Verletzung des Koalitionsvertrags in der Atompolitik – FDP soll ihre Finanzpolitik korrigieren CDU-Vize Roland Koch hat die Berliner Koalitionsparteien in scharfer Form zur Ordnung gerufen. CDU, CSU und FDP sollten sich „im Gegensatz zu den letzten Monaten als Einheit verstehen und auch so auftreten“, sagte der Hessische Ministerpräsident dem „Hamburger Abendblatt“ (Freitagsausgabe). „Bei allem Verständnis für die jeweils eigene Profilierung sollten wir nicht aus dem Auge verlieren, dass Koalitionen vom Vertrauen, vom Miteinander und davon leben, dass man zu dem gemeinsam Vereinbarten steht – und nicht davon, dass wechselseitig und andauernd abfällig übereinander gesprochen wird.“ Die Koalition habe ein Mandat dafür bekommen, das Land ordentlich zu regieren. Darauf hätten die Menschen ein Anrecht. Koch mahnte Teile der CDU, sich nicht zum Spielball für schwarz-grüne Überlegungen zu machen. „Unsere politischen Gemeinsamkeiten mit der FDP sind bei weitem größer als die mit den Grünen. Aber selbst jemand, der das persönlich anders sieht, sollte sein Verhalten danach ausrichten, dass CDU, CSU und FDP bis 2013 einen Koalitionsvertrag miteinander abgeschlossen haben“, sagte Koch. Wenn sich einzelne aus der CDU dreidreiviertel Jahre vor Ablauf dieses Vertrages an schwarz-grünen Gedankenspielen beteiligten, sei das dem Vertrauensverhältnis in der […]
WeiterlesenDer Hessische Ministerpräsident zu Gast im ZDF Morgenmagazin Der Hessische Ministerpräsident ist zufrieden mit der Unions-Einigung im Streit um die künftige Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Es sei ganz wichtig, „kurz vor Toresschluss“ zu einer gemeinsamen Position zu kommen, sagte Koch am Montag im ZDF-Morgenmagazin. Koch: „Wir haben uns jetzt darauf verständigt, wir müssen eine Grundgesetzänderung schaffen.“ Das werde nicht einfach. Die Gespräche mit den Sozialdemokraten seien „nicht unkompliziert“. „Aber ich glaube, es geht jetzt in die richtige Richtung“, so Koch. „Wir wollen keine neue Behörde schaffen, sondern wir wollen, dass es so bleibt, wie es heute ist“, sagte der Ministerpräsident mit Blick auf die Jobcenter. Die Betroffenen hätten nichts von einer Trennverwaltung. Wenn sie hin- und hergetrieben würden nütze dies niemandem, am wenigsten den Langzeitarbeitslosen. In den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften werden rund fünf Millionen Langzeitarbeitslose und deren Familien gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagentur betreut. Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2010 angeordnet. Das bisherige Modell soll nun durch eine Grundgesetzänderung verfassungsfest gemacht werden. Damit bleibt die Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommunen weiterhin möglich.
WeiterlesenMinisterpräsident Roland Koch im Interview mit dem Wiesbadener Kurier Wiesbadener Kurier: Streit um ihre Forderung nach einer Grundgesetzänderung für die Hartz-IV-Verwaltung: Warum wäre das der richtige Weg? Roland Koch: Im Jahr 2003 haben wir die sehr richtige Entscheidung getroffen, dass Langzeitarbeitslose, die Hilfe benötigen, nicht zwischen verschiedenen Behörden hin und her geschickt werden. Diese Grundentscheidung ist nach wie vor vollständig richtig. Dieser Service, diese Betreuung muss auch künftig in einer Hand bleiben. Wenn dies aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur mit einer Verfassungsänderung möglich ist, müssen wir diesen Weg gehen. Wir haben lange genug über eventuelle Alternativen zur Grundgesetzänderung geredet, die zum gleichen Ergebnis führen könnten. Es gibt sie aber nicht. Es gibt – was man ja bedauern kann – nur entweder oder. Mit einer Grundgesetzänderung können wir den Betroffenen deutlich besser helfen als ohne Grundgesetzänderung. Wiesbadener Kurier: Kritiker werfen Ihnen vor, mit der Grundgesetzänderung das Karlsruher Urteil umgehen zu wollen. Roland Koch: Nein, wir sind gehalten, aus der Entscheidung Konsequenzen zu ziehen. Nur der Grundrechtskatalog im Grundgesetz ist in Stein gemeißelt. Darüber hinaus ist unser Grundgesetz eine lebendige Verfassung, die immer auch an den jeweiligen speziellen Lebensumständen der Menschen und der Lebenswirklichkeit orientiert ist. Die gerade eingeführte Schuldenbremse ist […]
WeiterlesenKoch: „Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint“ Wie der Hessische Ministerpräsident Roland Koch heute in Wiesbaden mitteilte, besteht Hessen auf einer Änderung des Grundgesetzes für die Neuordnung der Jobcenter. Dies habe Koch an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen geschrieben. Ohne hessische Zustimmung könne die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zu den Jobcentern nicht durch den Bundesrat bringen. Koch: „Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint.“ Die von Kommunen und Arbeitsagenturen bislang praktizierte gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger muss Ende 2010 beendet werden: Das Bundesverfassungsgericht hatte dies als unzulässige Mischverwaltung in den 346 Jobcentern beanstandet. Nach den Vorstellungen von der Leyens sollen Kommunen und Arbeitsagenturen die rund 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher und ihre Familien künftig zwar unter einem Dach betreuen und dabei freiwillig kooperieren, jedoch wieder für getrennte Bereiche zuständig sein. Koch erklärte hingegen, nur eine Grundgesetzänderung sei rechtlich tragfähig. Er sehe einen „fundamentalen Dissens“ zu den Plänen von der Leyens. Die hessische Entscheidung sei endgültig, schrieb er gemeinsam mit seinem Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn und dem hessischen Arbeitsminister Jürgen Banzer. Hessen werde nur einem Gesetz zustimmen, das die Jobcenter wie die Optionskommunen im Grundgesetz verankert. Diese Kommunen betreuen Langzeitarbeitslose in eigener Regie.
WeiterlesenHartz IV Debatte Rede des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch im Hessischen Landtag: Stream via hr-online.de
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