Ein Namensbeitrag von Roland Koch in der Zeitschrift „Der Landkreis“ Zwischen 2001 und 2003 wuchs das deutsche Bruttoinlandsprodukt um gerade einmal ein Prozent. Der Economist kürte Deutschland zum „kranken Mann Europas“. Die strukturellen Schwächen unseres Landes lähmten zunehmend die wirtschaftlichen Aktivitäten. Im Fokus aller Reformüberlegungen stand dabei zu Recht der Arbeitsmarkt. Innerhalb von nur zwei Jahren war die Zahl der registrierten Arbeitslosen um 13 Prozent auf mehr als 4,6 Millionen bis Anfang des Jahres 2003 gestiegen. Die strukturelle Arbeitslosigkeit wuchs seit den 1970er Jahren treppenförmig an. Selbst nach Boomjahren mit dem entsprechenden Beschäftigungsaufbau gelang es nicht, sich auf dem zuvor erreichten Niveau der Arbeitslosigkeit zu stabilisieren. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, darunter insbesondere der Geringqualifizierten, wuchs dramatisch. Deutschland bildete hier das Schlusslicht in Europa. Insoweit war es ebenso mutig wie konsequent, dass die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler Schröder mit der so genannten Agenda 2010 weit reichende Reformen vor allem des institutionellen Arbeitsmarktregimes in den Blick nahm. Die hessischen Gesetzesinitiativen Impuls- und Taktgeber der Entwicklung hin zu tiefgreifenden Arbeitsmarktreformen war allerdings nicht allein die von der Bundesregierung beauftragte Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – nach ihrem Vorsitzenden kurz Hartz-Kommission genannt. Mehrere Vorstöße aus den Ländern zielten auf grundlegende Veränderungen bei der […]
WeiterlesenErfolg im Interesse der Langzeitarbeitlosen – Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung Als „einen Erfolg im Interesse der bestmöglichen Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ haben der Hessische Ministerpräsident Roland Koch und sein Stellvertreter, Justizminister Jörg-Uwe Hahn, den Durchbruch der Bund-Länder-Arbeitgsgruppe zur Reform der Jobcenter begrüßt. „Es hat sich als richtig erwiesen, dass Hessen im Februar auf einer Lösung mit Grundgesetzänderung beharrt hat und die Debatte damit neu angestoßen hat“, so Koch und Hahn am Samstag in einer gemeinsamen Erklärung in Wiesbaden. „Im Interesse einer bestmöglichen Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen ist die gefundene Lösung gut, sie sichert die Behandlung aus einem Guss“, hoben sie hervor. Zwei unterschiedliche Modelle könnten nunmehr langfristig in einem gesunden Wettbewerb miteinander um den optimalen Weg zur Betreuung Langzeitarbeitloser ringen. Die Kommunen, so Koch und Hahn, könnten dabei ihre Leistungskraft, die sie schon im bisherigen Modell der 69 Optionskommunen gezeigt hätten, in rund 110 Kreisen und Städten unter Beweis stellen und weiterentwickeln.
WeiterlesenDer Hessische Ministerpräsident zu Gast im ZDF Morgenmagazin Der Hessische Ministerpräsident ist zufrieden mit der Unions-Einigung im Streit um die künftige Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Es sei ganz wichtig, „kurz vor Toresschluss“ zu einer gemeinsamen Position zu kommen, sagte Koch am Montag im ZDF-Morgenmagazin. Koch: „Wir haben uns jetzt darauf verständigt, wir müssen eine Grundgesetzänderung schaffen.“ Das werde nicht einfach. Die Gespräche mit den Sozialdemokraten seien „nicht unkompliziert“. „Aber ich glaube, es geht jetzt in die richtige Richtung“, so Koch. „Wir wollen keine neue Behörde schaffen, sondern wir wollen, dass es so bleibt, wie es heute ist“, sagte der Ministerpräsident mit Blick auf die Jobcenter. Die Betroffenen hätten nichts von einer Trennverwaltung. Wenn sie hin- und hergetrieben würden nütze dies niemandem, am wenigsten den Langzeitarbeitslosen. In den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften werden rund fünf Millionen Langzeitarbeitslose und deren Familien gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagentur betreut. Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2010 angeordnet. Das bisherige Modell soll nun durch eine Grundgesetzänderung verfassungsfest gemacht werden. Damit bleibt die Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommunen weiterhin möglich.
WeiterlesenMinisterpräsident Roland Koch im Interview mit dem Wiesbadener Kurier Wiesbadener Kurier: Streit um ihre Forderung nach einer Grundgesetzänderung für die Hartz-IV-Verwaltung: Warum wäre das der richtige Weg? Roland Koch: Im Jahr 2003 haben wir die sehr richtige Entscheidung getroffen, dass Langzeitarbeitslose, die Hilfe benötigen, nicht zwischen verschiedenen Behörden hin und her geschickt werden. Diese Grundentscheidung ist nach wie vor vollständig richtig. Dieser Service, diese Betreuung muss auch künftig in einer Hand bleiben. Wenn dies aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur mit einer Verfassungsänderung möglich ist, müssen wir diesen Weg gehen. Wir haben lange genug über eventuelle Alternativen zur Grundgesetzänderung geredet, die zum gleichen Ergebnis führen könnten. Es gibt sie aber nicht. Es gibt – was man ja bedauern kann – nur entweder oder. Mit einer Grundgesetzänderung können wir den Betroffenen deutlich besser helfen als ohne Grundgesetzänderung. Wiesbadener Kurier: Kritiker werfen Ihnen vor, mit der Grundgesetzänderung das Karlsruher Urteil umgehen zu wollen. Roland Koch: Nein, wir sind gehalten, aus der Entscheidung Konsequenzen zu ziehen. Nur der Grundrechtskatalog im Grundgesetz ist in Stein gemeißelt. Darüber hinaus ist unser Grundgesetz eine lebendige Verfassung, die immer auch an den jeweiligen speziellen Lebensumständen der Menschen und der Lebenswirklichkeit orientiert ist. Die gerade eingeführte Schuldenbremse ist […]
WeiterlesenKoch: „Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint“ Wie der Hessische Ministerpräsident Roland Koch heute in Wiesbaden mitteilte, besteht Hessen auf einer Änderung des Grundgesetzes für die Neuordnung der Jobcenter. Dies habe Koch an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen geschrieben. Ohne hessische Zustimmung könne die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zu den Jobcentern nicht durch den Bundesrat bringen. Koch: „Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint.“ Die von Kommunen und Arbeitsagenturen bislang praktizierte gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger muss Ende 2010 beendet werden: Das Bundesverfassungsgericht hatte dies als unzulässige Mischverwaltung in den 346 Jobcentern beanstandet. Nach den Vorstellungen von der Leyens sollen Kommunen und Arbeitsagenturen die rund 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher und ihre Familien künftig zwar unter einem Dach betreuen und dabei freiwillig kooperieren, jedoch wieder für getrennte Bereiche zuständig sein. Koch erklärte hingegen, nur eine Grundgesetzänderung sei rechtlich tragfähig. Er sehe einen „fundamentalen Dissens“ zu den Plänen von der Leyens. Die hessische Entscheidung sei endgültig, schrieb er gemeinsam mit seinem Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn und dem hessischen Arbeitsminister Jürgen Banzer. Hessen werde nur einem Gesetz zustimmen, das die Jobcenter wie die Optionskommunen im Grundgesetz verankert. Diese Kommunen betreuen Langzeitarbeitslose in eigener Regie.
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