Ladenöffnungszeiten in Hessen sollen weitgehend freigegeben werden – Sonn- und Feiertagsschutz wird gestärkt
Koch: „Die Geschäfte werden in Zukunft dann öffnen, wenn die Kunden einkaufen wollen und nicht dann, wenn der Staat meint, dass sie einkaufen sollten.“
Auch in Hessen sollen Kunden künftig länger einkaufen können. Die infolge der Föderalismusreform möglich gewordene Neureglung der Ladenöffnungszeiten durch die Bundesländer hat deshalb heute den Hessischen Landtag beschäftigt.
„Wir wollen den Bürgern und denen, die Geschäfte betreiben, möglichst viel Freiheit geben und die Regelungswut des Gesetzgebers zurücknehmen“, sagte Hessens Ministerpräsident Roland Koch am Rande der zweiten Lesung des von der CDU eingebrachten Hessischen Ladenöffnungsgesetzes.
Es sei mittlerweile genau 50 Jahre her, dass das deutsche Ladenschlussgesetz in Kraft trat und somit höchste Zeit dieses durch ein modernes Ladenöffnungsgesetz zu ersetzen.
„Die Lebensgewohnheiten der Menschen haben sich verändert, die alte, starre Ladenschlussregelung ist inzwischen überholt“, erklärte der Ministerpräsident. Durch die Freigabe der Ladenöffnungszeiten könnten Unternehmen in Zukunft ganz flexibel auf die Bedürfnisse der Kunden reagieren. Koch: „Die Geschäfte werden in Zukunft dann öffnen, wenn die Kunden einkaufen wollen und nicht dann, wenn der Staat meint, dass sie einkaufen sollten.“
Das Hessische Ladenöffnungsgesetz soll noch in dieser Woche vom Hessischen Landtag beschlossen werden, so dass – pünktlich zum Weihnachtsgeschäft – ab dem 1. Dezember von montags bis samstags Einkaufen rund um die Uhr möglich wird.
Sonn- und Feiertage werden durch das neue Gesetz allerdings stärker geschützt. So soll künftig lediglich an vier Sonntagen im Jahr eine Öffnung möglich sein, wobei an allen vier Adventssonntagen, sowie an Totensonntag und am Volkstrauertag das Öffnen der Geschäfte nicht gestattet ist. Besonders geschützte Feiertage sind weiterhin der erste und der zweite Weihnachtstag, der Karfreitag, die Oster- und Pfingstfeiertage sowie Fronleichnam. Sowohl an Heiligabend wie auch am Silvestertag müssen die Läden ab 14.00 Uhr schließen.
„Damit ist uns ein guter Interessenausgleich gelungen“, resümierte Koch.