Erfolg im Interesse der Langzeitarbeitlosen – Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung Als „einen Erfolg im Interesse der bestmöglichen Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ haben der Hessische Ministerpräsident Roland Koch und sein Stellvertreter, Justizminister Jörg-Uwe Hahn, den Durchbruch der Bund-Länder-Arbeitgsgruppe zur Reform der Jobcenter begrüßt. „Es hat sich als richtig erwiesen, dass Hessen im Februar auf einer Lösung mit Grundgesetzänderung beharrt hat und die Debatte damit neu angestoßen hat“, so Koch und Hahn am Samstag in einer gemeinsamen Erklärung in Wiesbaden. „Im Interesse einer bestmöglichen Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen ist die gefundene Lösung gut, sie sichert die Behandlung aus einem Guss“, hoben sie hervor. Zwei unterschiedliche Modelle könnten nunmehr langfristig in einem gesunden Wettbewerb miteinander um den optimalen Weg zur Betreuung Langzeitarbeitloser ringen. Die Kommunen, so Koch und Hahn, könnten dabei ihre Leistungskraft, die sie schon im bisherigen Modell der 69 Optionskommunen gezeigt hätten, in rund 110 Kreisen und Städten unter Beweis stellen und weiterentwickeln.
WeiterlesenDer Hessische Ministerpräsident zu Gast im ZDF Morgenmagazin Der Hessische Ministerpräsident ist zufrieden mit der Unions-Einigung im Streit um die künftige Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Es sei ganz wichtig, „kurz vor Toresschluss“ zu einer gemeinsamen Position zu kommen, sagte Koch am Montag im ZDF-Morgenmagazin. Koch: „Wir haben uns jetzt darauf verständigt, wir müssen eine Grundgesetzänderung schaffen.“ Das werde nicht einfach. Die Gespräche mit den Sozialdemokraten seien „nicht unkompliziert“. „Aber ich glaube, es geht jetzt in die richtige Richtung“, so Koch. „Wir wollen keine neue Behörde schaffen, sondern wir wollen, dass es so bleibt, wie es heute ist“, sagte der Ministerpräsident mit Blick auf die Jobcenter. Die Betroffenen hätten nichts von einer Trennverwaltung. Wenn sie hin- und hergetrieben würden nütze dies niemandem, am wenigsten den Langzeitarbeitslosen. In den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften werden rund fünf Millionen Langzeitarbeitslose und deren Familien gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagentur betreut. Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2010 angeordnet. Das bisherige Modell soll nun durch eine Grundgesetzänderung verfassungsfest gemacht werden. Damit bleibt die Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommunen weiterhin möglich.
WeiterlesenKoch: „Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint“ Wie der Hessische Ministerpräsident Roland Koch heute in Wiesbaden mitteilte, besteht Hessen auf einer Änderung des Grundgesetzes für die Neuordnung der Jobcenter. Dies habe Koch an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen geschrieben. Ohne hessische Zustimmung könne die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zu den Jobcentern nicht durch den Bundesrat bringen. Koch: „Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint.“ Die von Kommunen und Arbeitsagenturen bislang praktizierte gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger muss Ende 2010 beendet werden: Das Bundesverfassungsgericht hatte dies als unzulässige Mischverwaltung in den 346 Jobcentern beanstandet. Nach den Vorstellungen von der Leyens sollen Kommunen und Arbeitsagenturen die rund 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher und ihre Familien künftig zwar unter einem Dach betreuen und dabei freiwillig kooperieren, jedoch wieder für getrennte Bereiche zuständig sein. Koch erklärte hingegen, nur eine Grundgesetzänderung sei rechtlich tragfähig. Er sehe einen „fundamentalen Dissens“ zu den Plänen von der Leyens. Die hessische Entscheidung sei endgültig, schrieb er gemeinsam mit seinem Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn und dem hessischen Arbeitsminister Jürgen Banzer. Hessen werde nur einem Gesetz zustimmen, das die Jobcenter wie die Optionskommunen im Grundgesetz verankert. Diese Kommunen betreuen Langzeitarbeitslose in eigener Regie.
WeiterlesenEin Beitrag von Roland Koch in der Frankfurter Allgemeine Zeitung Wenn Millionen, die hart arbeiten, sehen, dass sie ohne eigene Anstrengung folgenlos annähernd das Gleiche verdienen könnten wie diejenigen, die das System ausnutzen, dann ist das nichts anderes als die Perversion des Sozialstaatsgedankens. von Roland Koch Bundesarbeitsministerin von der Leyen hat es vor gut einer Woche so formuliert: „Wer Geld von der Gemeinschaft bekommt, muss auch was dafür tun.“ Und: „Wir sollten bei denen, die nicht arbeiten wollen, genauer hinschauen und es nicht akzeptieren, wenn jemand ohne nachvollziehbaren Grund nicht oder nur wenige Stunden arbeitet.“ Man darf ein wenig überrascht sein, welch schroffe Reaktionen meine Kritik an noch nicht zufriedenstellenden Elementen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) ausgelöst hat. Dabei ist es gut fünf Jahre nach Inkrafttreten des Hartz-IV-Systems wirklich an der Zeit, auch offensichtliche Schwachstellen anzusprechen. Und Missbrauch ist ein Phänomen, das man nicht verschweigen darf. Zur Sache: Wir haben allen Grund, die überaus positive Entwicklung am Arbeitsmarkt seit Amtsantritt von Bundeskanzlerin Merkel herauszustellen. 1,3 Millionen oder fast 30 Prozent weniger Arbeitslose in vier Jahren, und das trotz des schwersten Einbruchs der deutschen Wirtschaft seit Bestehen der Bundesrepublik, stellen der unionsgeführten Bundesregierung ein gutes Zeugnis aus. Gleichzeitig sind rund […]
WeiterlesenMinisterpräsident Roland Koch im Welt-Interview WELT ONLINE: Herr Ministerpräsident, mit Ihrer Forderung nach einer Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger haben Sie eine Welle der Empörung ausgelöst. Haben Sie das erwartet? Roland Koch: Ich habe ein kontroverses Thema angesprochen, mit dem auch Emotionen verbunden sind. Wer das Interview gelesen hat, weiß, dass es dabei nicht um eine Pauschalkritik an allen Hartz-IV-Empfängern geht. Es gibt viele Menschen, die sich sehr intensiv um eine Stelle bemühen, aber eben auch andere, die das System ausnutzen. Das Wort „Arbeitspflicht“ – das Sie im Interview gar nicht finden werden – emotionalisiert natürlich. Das dient zwar nicht der Sache, aber ich will der Diskussion nicht ausweichen. WELT ONLINE: Kritiker werfen Ihnen Populismus vor; die Arbeitspflicht sei schon längst Gesetz. Koch: Richtig ist, dass wir bereits über einige Instrumente verfügen. Doch der Vollzug ist offensichtlich schwierig, sonst wären wir ja auf diesem Gebiet schon ein Stück weiter. Durch ein besseres Gesetz könnten wir es der Arbeitsverwaltung erleichtern, mit mehr Nachdruck dafür zu sorgen, dass auch eine Beschäftigung ausgeübt wird. WELT ONLINE: Plädieren Sie für den Vorschlag der Wirtschaftsweisen, die den Regelsatz senken und gleichzeitig die Hinzuverdienstgrenzen verbessern wollen? Koch: Wir sollten in Deutschland keine Diskussion um die Absenkung der Regelsätze […]
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