Ministerpräsident Roland Koch im Interview mit dem Wiesbadener Kurier Wiesbadener Kurier: Streit um ihre Forderung nach einer Grundgesetzänderung für die Hartz-IV-Verwaltung: Warum wäre das der richtige Weg? Roland Koch: Im Jahr 2003 haben wir die sehr richtige Entscheidung getroffen, dass Langzeitarbeitslose, die Hilfe benötigen, nicht zwischen verschiedenen Behörden hin und her geschickt werden. Diese Grundentscheidung ist nach wie vor vollständig richtig. Dieser Service, diese Betreuung muss auch künftig in einer Hand bleiben. Wenn dies aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur mit einer Verfassungsänderung möglich ist, müssen wir diesen Weg gehen. Wir haben lange genug über eventuelle Alternativen zur Grundgesetzänderung geredet, die zum gleichen Ergebnis führen könnten. Es gibt sie aber nicht. Es gibt – was man ja bedauern kann – nur entweder oder. Mit einer Grundgesetzänderung können wir den Betroffenen deutlich besser helfen als ohne Grundgesetzänderung. Wiesbadener Kurier: Kritiker werfen Ihnen vor, mit der Grundgesetzänderung das Karlsruher Urteil umgehen zu wollen. Roland Koch: Nein, wir sind gehalten, aus der Entscheidung Konsequenzen zu ziehen. Nur der Grundrechtskatalog im Grundgesetz ist in Stein gemeißelt. Darüber hinaus ist unser Grundgesetz eine lebendige Verfassung, die immer auch an den jeweiligen speziellen Lebensumständen der Menschen und der Lebenswirklichkeit orientiert ist. Die gerade eingeführte Schuldenbremse ist […]