Hessen besteht auf Grundgesetzänderung bei Jobcentern
Koch: „Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint“
Wie der Hessische Ministerpräsident Roland Koch heute in Wiesbaden mitteilte, besteht Hessen auf einer Änderung des Grundgesetzes für die Neuordnung der Jobcenter. Dies habe Koch an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen geschrieben. Ohne hessische Zustimmung könne die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zu den Jobcentern nicht durch den Bundesrat bringen.
Koch: „Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint.“
Die von Kommunen und Arbeitsagenturen bislang praktizierte gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger muss Ende 2010 beendet werden: Das Bundesverfassungsgericht hatte dies als unzulässige Mischverwaltung in den 346 Jobcentern beanstandet. Nach den Vorstellungen von der Leyens sollen Kommunen und Arbeitsagenturen die rund 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher und ihre Familien künftig zwar unter einem Dach betreuen und dabei freiwillig kooperieren, jedoch wieder für getrennte Bereiche zuständig sein.
Koch erklärte hingegen, nur eine Grundgesetzänderung sei rechtlich tragfähig. Er sehe einen „fundamentalen Dissens“ zu den Plänen von der Leyens. Die hessische Entscheidung sei endgültig, schrieb er gemeinsam mit seinem Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn und dem hessischen Arbeitsminister Jürgen Banzer. Hessen werde nur einem Gesetz zustimmen, das die Jobcenter wie die Optionskommunen im Grundgesetz verankert. Diese Kommunen betreuen Langzeitarbeitslose in eigener Regie.