Ministerpräsident Roland Koch im FAZ-Interview FAZ: Herr Ministerpräsident, als „völlig unzureichend“ beklagt der Bund der Steuerzahler die Eckpunkte zur Föderalismusreform II. Wo sehen Sie Änderungsbedarf? Roland Koch: Man sollte die guten Ansätze der Vorschläge nicht schlechtreden. Aber ungeklärt bei den Eckpunkten der Föderalismusreform II sind zwei ganz wesentliche Punkte: Höhe der Neuverschuldung und Abbau von Altschulden. Deutschland hat derzeit insgesamt Schulden in Höhe von 1,5 Billionen Euro, mit jedem sechsten Euro aus den Steuereinnahmen werden allein die Zinsen bedient. In den Eckpunkten ist mit keinem Wort geregelt, wann wir anfangen zu tilgen. In den weiteren Verhandlungen müssen wir außerdem hinbekommen, dass in Deutschland die Verfassung im Prinzip nur noch Haushalte zulässt, die ohne neue Schuldenaufnahme auskommen. Es darf hier nur sehr eng begrenzte Ausnahmen geben. FAZ: Ende April forderten Sie einen „radikalen Schnitt“ in der Finanzpolitik und wollten durch einen gesamtdeutschen Fonds die 1,5 Billionen Schulden gemeinsam von Bund, Ländern wie Kommunen bis zum Jahr 2065 abbauen lassen. Wieso konnten Sie sich nicht durchsetzen? Koch: Noch ist nichts beschlossen, noch wird diskutiert. Die Fragen nach den Altschulden müssen beantwortet werden. Aber es ist logisch, dass vorher geklärt sein muss, wie wir mit dem Problem der Neuverschuldung umgehen. Der Fehler, dass […]
WeiterlesenDer Hessische Ministerpräsident im Interview mit dem Wiesbadener Kurier Wiesbadener Kurier: Was sind die drei wichtigsten Themen, mit denen sich die Ministerpräsidenten in den nächsten Monaten befassen müssen? Koch: Die Ministerpräsidenten werden sich beispielsweise im Bereich Medienpolitik mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und mit Modellen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigen. Mittelfristig geht es zudem um eine Konkretisierung des Programmauftrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die – anknüpfend an einen mit der EU-Kommission erzielten Kompromiss im sogenannten Beihilfeverfahren – im 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu leisten sein wird. Es geht dabei um Fragen wie: Was zählt zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Was wird also aus dem Gebührenaufkommen finanziert und was ist als kommerzielle Tätigkeit unter Marktbedingungen zu finanzieren? Aufgabe des Gesetzgebers ist es, dies klar zu definieren. Auch das Bundesverfassungsgericht hat übrigens die Verpflichtung des Gesetzgebers, auch in einer digitalen Welt die Rundfunkordnung auszugestalten, mit seinem jüngsten Urteil nochmals hervorgehoben. In der jetzt stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz wird diese Diskussion angestoßen. Eine weitere grundlegende Debatte führen die Ministerpräsidenten über die Neuregelung der Finanzbeziehungen der Länder untereinander, was in der Öffentlichkeit Föderalismusreform II genannt wird. Hier geht es vorrangig um die Frage, wie das drängende Problem der exorbitanten Verschuldung der öffentlichen Haushalte gelöst werden kann. Alle Beteiligten […]
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