Der Hessische Ministerpräsident im Interview mit dem Wiesbadener Kurier Wiesbadener Kurier: Was sind die drei wichtigsten Themen, mit denen sich die Ministerpräsidenten in den nächsten Monaten befassen müssen? Koch: Die Ministerpräsidenten werden sich beispielsweise im Bereich Medienpolitik mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und mit Modellen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigen. Mittelfristig geht es zudem um eine Konkretisierung des Programmauftrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die – anknüpfend an einen mit der EU-Kommission erzielten Kompromiss im sogenannten Beihilfeverfahren – im 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu leisten sein wird. Es geht dabei um Fragen wie: Was zählt zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Was wird also aus dem Gebührenaufkommen finanziert und was ist als kommerzielle Tätigkeit unter Marktbedingungen zu finanzieren? Aufgabe des Gesetzgebers ist es, dies klar zu definieren. Auch das Bundesverfassungsgericht hat übrigens die Verpflichtung des Gesetzgebers, auch in einer digitalen Welt die Rundfunkordnung auszugestalten, mit seinem jüngsten Urteil nochmals hervorgehoben. In der jetzt stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz wird diese Diskussion angestoßen. Eine weitere grundlegende Debatte führen die Ministerpräsidenten über die Neuregelung der Finanzbeziehungen der Länder untereinander, was in der Öffentlichkeit Föderalismusreform II genannt wird. Hier geht es vorrangig um die Frage, wie das drängende Problem der exorbitanten Verschuldung der öffentlichen Haushalte gelöst werden kann. Alle Beteiligten […]
WeiterlesenKoch: „Ich persönlich werbe dafür, dass wir genügend Platz für die Privaten lassen, ohne den Anspruch auf Grundversorgung in Frage zu stellen“ Der Hessische Ministerpräsident Roland Koch erwartet komplizierte Verhandlungen bei der Neuregelung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Bundesländer müssten für den nächsten Rundfunk-Staatsvertrag eine Grenze zwischen öffentlichem Programmauftrag und wirtschaftlicher Betätigung definieren, so Koch gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Hierbei sei die Haltung der Europäischen Union, das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die sich stark wandelnde Medienlandschaft zu berücksichtigen. Nach Auffassung der EU-Kommission sei alles, was im Internet angeboten werde, Wirtschaft. Wenn die im Wesentlichen gebührenfinanzierten Anstalten von ARD und ZDF im Internet aufträten, seien die Gebühren mithin eine unzulässige Beihilfe. Die Möglichkeit, diesem Problem mit einer Beschränkung der Gebühren zu entgegnen, sei mit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts geschwunden, so Hessens Regierungschef, denn demnach dürften die Ministerpräsidenten nur in gut begründeten Fällen von den Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) über Gebührenanhebungen abweichen. Nach Darstellung Kochs gehe es außerdem um die Frage, ob die öffentlich-rechtlichen Anbieter die Chancen privater Angebote bei neuen Vertriebsformen etwa über Mobiltelefone immer mehr einschränkten. Koch: „ Ich persönlich werbe dafür, dass wir jedenfalls genügend Platz für die Privaten lassen, ohne […]
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