Erklärung des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch anlässlich der konstituierenden Sitzung des Hessischen Landtags zur 17. Wahlperiode
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren!
Nach der Feststellung des Landtagspräsidenten, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl des Ministerpräsidenten vorliegt, wird die bisher amtierende Regierung unter meiner Leitung entsprechend Art. 113 Abs. 3 der Hessischen Verfassung die Geschäfte weiterführen. Ich bin mir bewusst, dass dies eine schwierige Situation für unser ganzes Land, aber auch für jeden einzelnen von uns darstellt. Hinter uns liegen Wochen von Enttäuschungen und sehr unterschiedlichen, aber eben jeweils gescheiterten Hoffnungen. Wir werden daran gemessen werden, ob wir es schaffen, in gegenseitigem Respekt trotz all dieser Erfahrungen das Wohl der Bürger unseres Landes zu sichern und zu mehren.
Der Ministerpräsident und die Landesregierung sind zurückgetreten – so, wie es unsere Landesverfassung für diesen Anlass vorsieht. Der Weg wäre damit frei gewesen, um heute mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Hessischen Landtages eine Ministerpräsidentin oder einen Ministerpräsidenten ins Amt zu wählen. Dies ist nicht geschehen. Damit steht fest, dass zurzeit keine politische Gruppe die Kraft hat, in geheimer Wahl eine neue Regierung ins Amt zu bringen. Damit gibt es heute einerseits keinen Sieger, aber daraus folgt andererseits auch eine besondere Verantwortung, dass das Land dadurch nicht zum Verlierer wird.
Die Wahl des Ministerpräsidenten gehört zu den wichtigsten und vornehmsten Aufgaben eines Landtages. Hessen braucht eine handlungsfähige Regierung. Jederzeit. Deshalb haben die Väter und Mütter der Hessischen Landesverfassung, nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen aus der Weimarer Zeit, außerordentlich klug gehandelt, indem sie für die Möglichkeit einer parlamentarischen Pattsituation und der Nichtfähigkeit des Landtages, eine neue Regierung zu bilden, vorgesorgt haben. Artikel 113 Absatz 3 der Hessischen Landesverfassung besagt, dass die zurückgetretene Landesregierung die laufenden Geschäfte so lange weiterführt, bis eine neu gewählte Regierung diese übernimmt. Vergleichbare Regelungen existieren übrigens in den Verfassungen aller deutschen Bundesländer, mit Ausnahme Bayerns.
In Hessen hat es zuletzt vor einem Vierteljahrhundert eine geschäftsführende Landesregierung gegeben: nach der Landtagswahl von 1982 und nach den vorgezogenen Neuwahlen von 1983. Zweimal hintereinander gelang es dem Parlament nicht, eine mehrheitsfähige Regierung zu bilden. So hat Ministerpräsident Holger Börner mit seinen Kabinettsmitgliedern 19 Monate lang (von Dezember 1982 bis Juli 1984) ohne eigene parlamentarische Mehrheit die laufenden Geschäfte fortgeführt.
Meine Damen und Herren, was diese formalen Voraussetzungen anbelangt, befinden wir uns heute in derselben Situation wie zu Zeiten meines sozialdemokratischen Amtsvorgängers Holger Börner. Damals wie heute gilt: Die schwierigen bzw. nicht vorhandenen Mehrheitsverhältnisse im Landtag führen nicht dazu, dass Hessen unregierbar wird. Unser Land verfügt weiterhin über eine Regierung, die in vollem Umfang handlungsfähig ist.
„Die Mitglieder der bisherigen Landesregierung werden ihre verfassungsmäßige Pflicht zur Fortführung der Geschäfte erfüllen und alle ihre Kräfte anspannen, damit nicht das politische Patt im Landtag zu Stillstand oder gar Rückschritt in der Entwicklung des Landes führt.“
Dies sind nicht meine Worte, sondern sie stammen von Holger Börner. Er hatte damit genauso Recht wie mit seinen Aussagen darüber, was die Aufgaben und Verpflichtungen einer geschäftsführenden Regierung betrifft:
„Zu diesen Geschäften gehören alle Aufgaben und Entscheidungen, die notwendig sind, das Land zu verwalten, seine Entwicklung zu fördern und seine Bürger vor Schaden zu bewahren. Die Verfassung hat zugleich dafür Sorge getragen, dass eine solche geschäftsführende Regierung auch über die Haushaltsmittel verfügen kann, die sie zur Erfüllung aller Verpflichtungen des Landes und zur Fortführung begonnener Maßnahmen benötigt.“
Verehrte Damen und Herren! Meine Kabinettskollegen und ich werden uns der Verantwortung stellen, welche die Verfassung der geschäftsführenden Landesregierung auferlegt. Wir werden die Amtsgeschäfte mit derselben Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit wie bisher fortführen – gleichwohl in dem Bewusstsein, dass dies natürlich keine Lösung auf Dauer ist. Dies soll eine klare Botschaft an alle sein, die mit dem Land Hessen in gemeinsamen Arbeitsbeziehungen stehen, oder auch an jene, die mit den Interessen der Bürger und des Landes nichts Gutes im Sinn haben: Diese Landesregierung ist nicht nur uneingeschränkt handlungsfähig, sie wird ihre verfassungsmäßigen Aufgaben in jeder Hinsicht, gerade aber auch in Bezug auf die Finanzen oder die Sicherheit des Landes, mit Entschlossenheit und Klarheit wahrnehmen.
Es bleibt ungeachtet dieser Erklärung die vorrangige Aufgabe des Landtages, schnellstmöglich eine vertrauenswürdige, stabile Mehrheit herauszubilden, die imstande ist, eine neue Regierung zu bestellen. Solange dies aber nicht gewährleistet ist, sind wir alle – die Abgeordneten dieses Hohen Hauses, wie auch meine Kollegen auf der Regierungsbank – aufgefordert, uns über die Art und Weise der Zusammenarbeit während der bevorstehenden Übergangsphase einig zu werden.
Denn eines, meine Damen und Herren, unterscheidet uns heute ganz eklatant von der Zeit, in der Ministerpräsident Börner die Amtsgeschäfte leitete. Wir leben heute in einer Zeit des globalen Wandels, der sich viel schneller und tiefgreifender vollzieht als jemals zuvor. Wenn wir die aktuelle Krise auf den Finanzmärkten sehen, die Herausforderungen des Klimawandels oder die rasanten Veränderungen, mit denen wir in den Bereichen Bildung und Arbeitswelt konfrontiert werden, dann muss klar sein: Hessen kann sich keinen politischen Stillstand erlauben. Dies gilt umso mehr, als von den Entscheidungen in Hessen viel für ganz Deutschland abhängt. Wir sind eben nicht irgendein Bundesland. Wir sind besonders wohlhabend, besonders international, besonders innovativ. Wir haben besonders viel zu gewinnen, aber auch zu verlieren. Nur wenn die Landespolitik diese Entwicklung weiter befördert und trotz aller politischen Diskussionen nicht zum Stillstand kommen lässt, sichern wir Arbeit bei uns und in ganz Deutschland, profitieren wir von der globalisierten Welt in Hessen und in ganz Deutschland und ermöglichen die Fortschritte, von denen der Wohlstand der nächsten Generation abhängt. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass die von ihnen gewählten Politiker die anstehenden Probleme anpacken und bewältigen. Ohne Aufschub.
Wie also sollte die Zusammenarbeit zwischen Parlament und geschäftsführender Regierung aussehen? Worin unterscheidet sie sich von der bisher vollzogenen Praxis einer Mehrheits¬regierung? Ich stehe heute in einem völlig neu gestalteten Plenarsaal, um genau darüber zu sprechen: über eine neue Form des Regierens, eine neue Form des Kooperierens zwischen Erster und Zweiter Gewalt im Staate – weil das nun einmal die Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause erfordern. Wir reden dabei über einen Regierungsstil, der von offenen Türen geprägt ist, transparent für die Öffentlichkeit und einladend für alle, die mitwirken wollen – so wie dieser neue Saal, in dem wir heute zum ersten Mal tagen – und der sich damit in einigen sehr grundlegenden Dingen von dem unterscheidet, was wir bisher gewohnt waren.
Meine Damen und Herren, in der Vergangenheit gab es in diesem Hohen Hause fast immer eine klare Trennlinie zwischen Regierungsfraktionen und Opposition. Es wäre ziemlich irritierend für uns alle gewesen, wenn die Regierungsfraktionen dabei nicht auch dem Ministerpräsidenten und den Ministern näher gestanden hätten als die Abgeordneten der Opposition. Das war so, als die SPD seinerzeit den Ministerpräsidenten stellte, und es hat sich bis in die jüngste Vergangenheit unter umgekehrten Vorzeichen nicht anders verhalten. Solche klaren Trennlinien sind in parlamentarischen Demokratien – insbesondere in Mehrparteiensystemen – die Regel, nicht die Ausnahme.
Die Situation aber, die wir derzeit im Hessischen Landtag vorfinden, erfordert neue Wege. Denn die Trennlinien verlaufen heute anders, sind verwischt und längst nicht mehr so geradlinig. Wenn sich das Parlament außerstande sieht, eine neue Regierung zu wählen, können sich seine Abgeordneten nicht einfach in die Oppositionsrolle zurückfallen lassen. Solange es keine tragfähige parlamentarische Mehrheit gibt, geht der Gestaltungsauftrag an alle gleichermaßen. Keiner hat die Option der Obstruktion. Das wäre im Interesse des Landes unverantwortlich – und es wäre vor allem nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Deshalb hat das Parlament genauso eine Loyalitätspflicht gegenüber der geschäftsführenden Regierung, die abzulösen es sich außerstande sieht, wie die geschäfts¬führende Regierung eine eindeutige Loyalitätspflicht gegenüber dem Landtag hat. Beides beruht auf den Vorgaben unserer Verfassung.
Es ist in besonderer Weise die Stunde des Parlaments. Dieses darf nun aber nicht zum Ziel haben, die geschäftsführende Regierung zu „piesacken“ oder vor sich „herzutreiben“. Zu solchem Verhalten gibt es eine treffende Fußballweisheit des früheren Nationalspielers Rolf Rüssmann:
„Wenn wir hier nicht gewinnen, dann treten wir ihnen wenigstens den Rasen kaputt.“
Es wäre weder im Sinne der Verfassung noch in Anbetracht der ohnehin nicht einfachen Verhältnisse zu rechtfertigen, wenn wir nun auch noch über das im Rahmen einer demokratischen Streitkultur hinaus gewohnte und gebotene Maß anfangen würden, uns gegenseitig Schwierigkeiten zu machen. Wirkliche gesetzgeberische Verantwortung kann unter den gegebenen Umständen nur bedeuten, in Zusammenarbeit mit allen demokratischen Fraktionen dieses Hauses konstruktiv nach Mehrheiten zu suchen und Kompromisse zu finden, damit es in Hessen weiter voran geht.
Die geschäftsführende Regierung, der ich als Ministerpräsident vorstehe, sieht sich in dieser Stunde als Partner des Parlaments. Wir bekennen uns in vollem Umfang zu unserer Loyalitätspflicht gegenüber diesem Hause. Und wir sind uns bewusst, dass wir nicht mehr die Exekutive verkörpern, die sich einer bestimmten politischen Mehrheit im Parlament sicher sein kann. Das heißt, dass sich die Arbeit dieser Regierung und der ihr unterstellten Verwaltungsapparate diesen neuen Begebenheiten anzupassen hat. Wir werden einen neuen Regierungsstil praktizieren, der – ich habe es bereits angedeutet – offen, transparent und einladend sein wird.
Gerade weil das Parlament als Ganzes in dieser Stunde stärker denn je gefordert ist, werden wir als Regierung ihm intensiv und umfassend mit dem Sachverstand der gesamten Landesverwaltung zur Seite stehen. Wir werden Vorschläge unterbreiten und Sachverstand anbieten; wir werden beraten und – wo es möglich ist oder erforderlich scheint – Alternativen aufzeigen. Den Abgeordneten des Landtages bleibt es jeweils überlassen, inwiefern sie auf diese Angebote eingehen möchten. Dabei werden alle Beteiligten schon aus Rücksicht auf den jeweils anderen darauf zu achten haben, dass eine angemessene Form gewahrt bleibt. Die Hessische Landesregierung wird wie bisher alle im Landtag vertretenen Fraktionen von sich aus fortlaufend über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Ich betone ausdrücklich, dass wir bei dieser Unterrichtung keinerlei Unterscheidung zwischen den Fraktionen vornehmen werden. Was das anbelangt, behandeln wir alle im Landtag vertretenen Fraktionen gleich.
Wenn es darüber hinaus um eine aktive Mehrheitsbildung geht, etwa weil wichtige Gesetzesprojekte anstehen, wichtige bundespolitische Entscheidungen zu treffen sind oder die Landesregierung wichtige Initiativen anstoßen will, dann werde ich in diesen Fällen die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zu persönlichen Gesprächen einladen, um mit ihnen mögliche Kompromisse zu erörtern und mehrheitsfähige Lösungen herbeizuführen. Dort, wo die Aufgabenbereiche der Minister und Fachressorts betroffen sind, werden gleichermaßen die fachpolitischen Sprecher dieser Fraktionen zu Gesprächen eingeladen.
Auf diese Weise wird die Hessische Landesregierung auch als geschäftsführende Regierung von ihrem Initiativrecht Gebrauch machen. Sie wird Gesetzesvorschläge ausarbeiten und den Fraktionen vorlegen. Dies wird zuallererst in Bereichen geschehen, in denen wir besonders dringlichen Handlungsbedarf sehen – und zugleich auch die realistische Möglichkeit für eine Übereinkunft. Hierzu werde ich in einer Regierungserklärung in der nächsten Plenarsitzung ausführlich Stellung nehmen.
Doch alle diese Gesetzesvorschläge werden dann tatsächlich und im wahrsten Sinne des Wortes Vorschläge sein. Wir sind jederzeit offen für Anregungen und Diskussionen seitens der Fraktionen. Dort, wo die Fraktionen eigene Gesetzesvorschläge unterbreiten, werden wir diese im Vorfeld gründlich, konstruktiv und seriös auf ihre Machbarkeit hin überprüfen. Auch hier werden wir unseren Sachverstand anbieten, sowie Konsequenzen – insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung – aufzeigen und gegebenenfalls Alternativen vorschlagen.
Als Ministerpräsident obliegt mir die von der Verfassung des Landes Hessen aufgetragene Pflicht, Gesetze vor deren Unterzeichnung auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Diese Verpflichtung betrifft die formelle und die materielle Prüfung der Verfassungsgemäßheit, wie in dem unserer Arbeit zu Grunde liegenden Verfassungskommentar von Zinn/Stein klar beschrieben ist:
„Der Ministerpräsident hat mit den zuständigen Ministern die »verfassungsmäßig zustande gekommenen« Gesetze auszufertigen. Verfassungsmäßig zustande gekommen ist aber ein Gesetz nur, wenn es in dem von der Verfassung vorgeschriebenen Verfahren eingebracht und beschlossen wurde und wenn es auch materiell mit der Verfassung übereinstimmt.“
Ich will allerdings klarstellen, dass es für den Fall einer Ablehnung eigentlich nur um zurzeit nicht erkennbare extreme Ausnahmen gehen kann. Wo immer Gesetze nach intensiver parlamentarischer Diskussion die erforderliche Mehrheit gefunden haben und im Einklang mit der Verfassung stehen, werden sie meine Unterschrift erhalten. Und natürlich werden sie dann auch von der Exekutive ordnungsgemäß umgesetzt – das steht entgegen manchem öffentlich geäußerten Zweifel völlig außer Frage.
Meine Damen und Herren, es wird in der kommenden Zeit in Hessen eine Politik der offenen Tür stattfinden. Weil die Mehrheitsverhältnisse unklar sind, werden wir alle uns stärker als bisher miteinander austauschen, kompromissbereiter zeigen und dabei auch mal eher über den eigenen Schatten springen müssen, als wir dies aus der Vergangenheit gewohnt sind. Ich mache mir dabei keine Illusionen, dass dieses Zusammenspiel von Beginn an harmonischer oder reibungsfreier ablaufen könnte, als wir es aus der gemeinsamen Arbeit in diesem Hohen Hause bisher gekannt haben. Aber dieses Zusammenspiel wird ganz sicherlich ein flexibleres, vielfältigeres und manchmal auch überraschenderes sein als zuvor. Und es wird schneller zu den pragmatischen Tagesfragen eines verantwortlichen Regierens führen, als es das vordergründige Abarbeiten einiger öffentlich besonders wahrgenommener Wahlaussagen vermuten lässt.
Um solche fraktionsübergreifenden Diskussionsprozesse anzustoßen, zu führen und auf eine mögliche Mehrheitsfindung hinzusteuern, halte ich es für angebracht, auch unabhängige Experten als Moderatoren einzubeziehen. Dies könnten Persönlichkeiten aus Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft sein, die sich in dem jeweils zu verhandelnden Politikfeld in besonderer Weise hervorgetan haben. Natürlich werden die Fraktionen an diesen Prozessen intensiv beteiligt. Auf diese Weise die parlamentarische Arbeit des Landtages zu unterstützen, scheint mir ein gangbarer und vielversprechender Weg zu sein. Ich gehe davon aus, dass sich keiner diesen Prozessen im Interesse des Landes verweigern wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hier sind heute 110 Abgeordnete versammelt. Sie stehen für 6.072.700 Menschen, mit allen Hoffnungen und Sorgen. Sie tragen Verantwortung für das Wohlergehen dieser Menschen. Die Hessische Landesregierung steuert und verantwortet die Arbeit von rund 150.000 ihr unterstehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum überwiegenden Teil aus den Bereichen Schule, Hochschule, Polizei und Justiz. Gemeinsam verantworten wir einen Haushalt von rund 21,1 Milliarden Euro. Jeden Tag entscheiden wir über einen kleinen Teil unserer Zukunft, jeden Tag kann eine schwere Krise uns fordern. Heute ist nicht der Tag für die alltäglichen politischen Auseinandersetzungen. Jeder sollte am Ende dieser konstituierenden Sitzung diese neue Umgebung in dem Bewusstsein verlassen, dass die Stabilität dieses Landes gesichert ist, aber dass jeder in besonderer Weise gefordert ist, seinen Beitrag in Loyalität gegenüber Hessen zu leisten. Meine Regierung wird dies auch in ihrer neuen verfassungsmäßigen Rolle tun.