Fakten zum Thema Sicherheit – Jugendkriminalität
Behauptungen widerlegt
Die SPD behauptet, die CDU-Landesregierung habe seit 1999 im Bereich der Vollzugspolizei über 1000 Stellen abgebaut.
Richtig ist:
Wer behauptet, dass es heute weniger Polizeibeamte auf Hessens Straßen und Plätzen gibt, als zu rot-grünen Zeiten im Jahr 1999, der lügt!
Die hessische Polizei ist personell besser aufgestellt als jemals zuvor. 1999 gab es in Hessen 12.746 Polizeibeamte; im Jahr 2007 sind es 13.877 Polizeibeamte.
Das sind rund 1131 Beamte mehr als unter Rot-Grün!
Die rot-grüne Regierung hatte zwar 1999 noch mehr Stellen auf dem Papier (14.564); diese waren jedoch zum Teil seit über 10 Jahren nicht besetzt.
Bei der CDU gibt es keine unbesetzten Stellen bei der Hessischen Polizei!
Hinter jeder Stelle auf dem Papier steht heute auch tatsächlich ein Polizist. Das war in Hessen nicht immer so. Voraussetzung hierfür war eine beispiellose Ausbildungsoffensive. Um die Besetzungslücken von Rot-Grün zu schließen, hat die Landesregierung seit 1999 über 4.000 Bewerber eingestellt.
In 2008 werden 550 Polizeianwärter eingestellt. Für die nächste Legislaturperiode ist die Einstellung von mindestens 500 Polizeianwärtern pro Jahr, also insgesamt die Ausbildung von 2.500 jungen Polizeibeamten vorgesehen.
Die SPD behauptet, die Gewaltkriminalität in Hessen sei seit 1998 drastisch gestiegen.
Richtig ist:
Es hat seit 1998 einen bundesweiten Anstieg der Gewaltkriminalität gegeben. Dieser geht in Hessen vor allem auf die zunehmenden Anzeigen im Bereich der häuslichen Gewalt nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2003 zurück, da Bevölkerung und Polizei auf diese Delikte sensibler reagieren. In Hessen sank die Zahl der Gewaltdelikte in 2005 und 2006 gegen den Bundestrend.
Im Bereich der Straßenkriminalität, die zum Beispiel Raubüberfälle, gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen und öffentlichen Plätzen gingen die Fälle in Hessen von 1998 bis 2006 um über 32.000 zurück.
Die SPD behauptet, die Hessische Landesregierung hätte Mittel für Präventionsarbeit gestrichen und kritisiert die hessische Integrationspolitik.
Richtig ist:
Hessens Integrationspolitik ist bundesweit vorbildlich. Die erstmals in Hessen durch die CDU-Landesregierung eingeführten verpflichtenden Vorlaufkurse vor der Einschulung zum Erwerb der deutschen Sprache wurden bundesweit kopiert.
Der Anteil der Hauptschulabgänger ohne Schulabschluss wurde seit 199 von 22,3 Prozent auf aktuell 14,4 Prozent verringert.
Gegenüber 2003, das heißt nach der Operation Sichere Zukunft, werden in diesem Jahr 53 Millionen Euro mehr für Integration, Prävention und Familien ausgegeben.
Programme zur Gewaltprävention an Schulen als gemeinsame Projekte von Schulen, Jugendhilfe, Staatlichen Schulämtern und Polizei wie zum Beispiel „Prävention im Team“ (PiT-Hessen) und „Schule machen ohne Gewalt (SMOG) zeigen, dass die CDU-Landesregierung schon längst dort handelt, wo die SPD noch redet. Mit diesen Programmen werden die Ursachen von Jugendkriminalität aufgedeckt, präventive Konzepte entwickelt und Gewaltvorsorge zum Beispiel durch Anti-Gewalt-Trainingsprogramme durchgeführt. Das bereits im Jahr 2003 durch die CDU-Landesregierung initiierte „Netzwerk gegen Gewalt“ verstärkt die Zusammenarbeit der in der Gewaltprävention tätigen Behörden und Institutionen, insbesondere auch auf kommunaler Ebene. In enger Zusammenarbeit mit dem Landespräventionsrat und den weit über 100 kommunalen Präventionsräten, Suchtberatungsstellen, Elternvertretungen, Vereinen werden alle gesellschaftlichen Kräfte mobilisiert, um dem Erscheinungsbild „Gewalt“ in unserer Gesellschaft entgegenzutreten.
Die SPD behauptet, im Allgemeinen Vollzugsdienst sei die Anzahl der Stellen im Landeshaushalt gegenüber 1.849 Bediensteten in 2005 auf 1.729 in 2008 abgesenkt worden.
Richtig ist:
Tatsächlich verfügt der hessische Vollzug heute über 2.736 Stellen. Davon entfallen 1.858 Stellen allein auf den AVD. Offenbar legt die SPD aus Unkenntnis des Stellenplans bei ihren Erklärungen nur die Stellenzahl im mittleren Dienst des AVD zugrunde. Sie vergisst schließlich die in der teilprivatisierten JVA Hünfeld tätigen Mitarbeiter des privaten Partners, die im Haushaltsplan des Landes nicht berücksichtigt werden.
Insgesamt sind im Strafvollzug heute 44 Bedienstete für 100 Gefangene zuständig; noch 1999 waren es nur 35 Bedienstete. Damit sind nicht nur die Sicherheit in den Anstalten erhöht, sondern auch die Arbeitsbedingungen klar verbessert worden. Mit dem heute in allen hessischen Strafanstalten tätigen Übergangsmanagement hat die Landesregierung die Aktivitäten im Bereich der Haftentlassung deutlich verstärkt.
Für den Jugendstrafvollzug werden wir in den nächsten drei Jahren nochmals zusätzlich weitere 82,5 Stellen schaffen. Die ersten 27,5 Stellen sind bereits in den Haushalt 2008 eingestellt.
Daneben wurde auch die Überwachung insbesondere von Sexualstraftätern deutlich verbessert. In 2008 wurden 23 neue Stellen für ein Sicherheitsmanagement, das heißt eine konzentrierte Führungsaufsicht nach der Haftentlassung geschaffen. Damit steht heute deutlich mehr Personal für die Überwachung und Wiedereingliederung zur Verfügung als 1999. Zudem haben wir eine spezialisierte Jugendbewährungshilfe aufgebaut!
Die SPD behauptet, Roland Koch habe eine Rückfallquote bei jugendlichen Straftätern von 80 % zu verantworten.
Richtig ist:
Tatsächlich beträgt die Rückfallquote jugendlicher Straftäter nach der letzten Erhebung bundesweit 78 %. Diese Untersuchung stammt aus dem Jahr 2003.
Die Zahlen beziehen sie sich allerdings auf Gefangene, die von 1994 bis 1998 entlassen wurden. Damals wurde Hessen rot-grün regiert! Neuere Zahlen liegen nicht vor. Die damalige hohe Rückfallquote hat daher nichts mit dem hessischen Jugendstrafvollzug unter CDU-Verantwortung zu tun und sagt insbesondere nichts über die wirkungsvollste Vollzugsform aus. Ganz sicher spricht die hohe Rückfallquote jedoch gegen einen Erfolg des von rot-grün unter von Plottnitz praktizierten Kuschelvollzug.
Die SPD behauptet, die CDU Landesregierung habe bei Staatsanwälten und Richtern 130 Stellen abgebaut. Dieses führe zu hohen Rückfallquoten bei jugendlichen Straftätern und längeren Verfahrenszeiten.
Richtig ist:
Hessen hat auch in der Justiz eine gute Personalausstattung. Heute arbeiten in Hessen mehr Staatsanwälte als unter Rot-Grün. 1999 gab es 362 Stellen für Staatsanwälte; 2007 wie auch 2008 gab und gibt es 364 Stellen, die auch so gut wie immer tatsächlich besetzt sind.
Wir haben 2007 enorm in den Bereich der Strafjustiz investiert: Von 29 neu geschaffenen Stellen für Richter und Staatsanwälte sind über 23 der Strafjustiz (12 Staatsanwaltschaften und 11 Gerichte) zugute gekommen. Auch im Vergleich zu früheren Jahren hat es keinen Abbau in der Strafjustiz gegeben.
Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren werden heute schneller als vor einigen Jahren bearbeitet. Dauerte ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren 2002 im Schnitt 3,6 Monate sind es heute 2,7 Monate. Ähnlich ist die Entwicklung im amtsanwaltschaftlichen Bereich: 2002: 2,8 Monate; 2007: 2,0 Monate.
Die SPD behauptet, es gebe gegenüber 1999 viel zu wenige Jugendarrestplätze in Hessen.
Richtig ist:
Wir haben kontinuierlich in den Jugendarrest investiert. Bereits im Jahr 2006 sind 14 zusätzliche Arrestplätze und damit eine Steigerung um 30 Prozent geschaffen worden. Ein Erweiterungsbau für die Jugendarrestanstalt Gelnhausen mit zusätzlichen 24 Plätzen ist bereits geplant. Wenn die SPD endlich ihren Widerstand aufgibt und der Warnschussarrest kommt, können wir bei Bedarf sehr kurzfristig noch weitere Plätze in den beiden Hessischen Jugendstrafanstalten schaffen. Bereits heute gibt es kaum Vollstreckungsersuchen der Gerichte, denen nicht kurzfristig nachgekommen werden kann.
Zur am 07. Januar veröffentlichten Spiegel-Umfrage, ob das Thema Jugendkriminalität Gegenstand eines Wahlkampfes sein darf:
In dieser nur sehr ausschnittsweise öffentlich diskutierten Umfrage erklären übrigens
- 53 % der Befragten, dass sie die Anordnung des geschlossenen
Jugendstrafvollzuges in Hessen ab 2008 für sinnvoll halten (40 % Nein); - 65 % der Befragten, dass das deutsche Strafrecht verschärft werden sollte, um wirksam gegen jugendliche Straftäter vorzugehen (nur 27 % halten das derzeitige Strafrecht für ausreichend wirksam);
- 52 % der Befragten, dass bei den Ermittlungen zu einer Straftat härter mit jugendlichen Verdächtigen umgegangen werden sollte (nur 34 % halten den Umgang für hart genug).