Koch-Steinbrück-Arbeitsgruppe erzielt Einigung über die Eckpunkte eines neuen Erbschaftsteuerrechts
Erbschaftsteuerreform
Die politische Arbeitsgruppe zur Reform des Erbschaftssteuerrechts in Deutschland unter Leitung des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück und des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch hat ihre Arbeit erfolgreich beendet.
„Wer auch immer der Großen Koalition vorwirft, sie sei reformunfähig, der wird eines Besseren belehrt. Wir haben heute einen großen Schritt in Richtung eines modernen und standortfreundlichen Erbschaftssteuerrechts getan. Jetzt gilt es, in der gebotenen Sorgfalt die Eckpunkte in ein Gesetzeswerk umzugießen und damit auch dieses steuerrechtliche Großprojekt erfolgreich abzuschließen. Wir hoffen und sind zuversichtlich, wie bei der Unternehmenssteuerreform einen Beitrag zum Erfolg der Koalition beitragen zu können“, betonen Koch und Steinbrück.
Die Reform sehe vor, dass für Ehegatten, Kinder und Enkel eine kräftige Anhebung der persönlichen Freibeträge in der Steuerklasse I auf 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für jedes Kind und 200.000 € für jeden Enkel erfolge und somit sichergestellt sei, dass es beim Übergang von privat genutztem Wohneigentum auch künftig im Regelfall zu keiner zusätzlichen Belastung komme. Das Erben eines normalen Einfamilienhauses bleibe damit auch weiterhin steuerfrei.
Für die Unternehmensnachfolge insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen halte die Koalition ihre Zusage ein, dass der Betriebsübergang steuerfrei bleibe, soweit die Arbeitsplätze im Betrieb über 10 Jahre mehrheitlich erhalten blieben und der Betrieb über 15 Jahre in seinem vermögenswerten Bestand fortgeführt werde.
Die erzielten Ergebnisse sollen zunächst dem Koalitionsausschuss vorgestellt und dann Gegenstand konkreter Gesetzgebung werden.