Koch: Die traditionelle Bezeichnung „Apfelwein“ darf nicht der Regelungswut in Brüssel geopfert werden
Hessischer Ministerpräsident empört über EU-Pläne
Hessens Ministerpräsident Roland Koch hat Pläne der Europäischen Kommission, im Rahmen der EU-Weinmarktreform den Begriff „Apfelwein“ abzuschaffen, scharf kritisiert.
„Ich bin empört und voller Unverständnis. Die geplante Regelung ist vollkommen unnötig, inakzeptabel und außerordentlich schädlich. Sie ist eine Missachtung deutscher und hessischer Tradition. In Hessen wird die Kelterung von Äpfeln seit Jahrhunderten betrieben und seit langem gilt der Apfelwein als hessisches Nationalgetränk. Wir werden es nicht zulassen, dass unsere traditionelle Bezeichnung der Regelungswut in Brüssel geopfert wird“, kommentierte Koch die Planungen, wonach der Begriff „Wein“ ausschließlich Produkten vorbehalten bleiben soll, die aus Trauben hergestellt werden.
Der Ministerpräsident erklärte zugleich, dass er sich bereits an die zuständige EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel gewandt und diese zu einer entsprechenden Änderung ihrer Vorlage zur neuen EU-Weinmarktordnung aufgefordert habe.
„Dem Erfolg der Weinmarktreform tut es keinerlei Abbruch, wenn Brüssel von diesem Unsinn ablässt“, so Koch, der auch mitteilte, dass er ebenso Bundeslandwirtschaftminister Horst Seehofer eingeschaltet und gebeten habe, sich bei den Verhandlungen im EU-Ministerrat mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die derzeit gültige Regelung, die die Bezeichnung „Wein“ auch in Verbindung mit dem Namen einer Frucht zulässt, in der neuen Weinmarktordnung bestehen bleibt.
„Es wäre der deutschen und der hessischen Bevölkerung nicht zu vermitteln, wenn ein seit Jahrhunderten existierender, traditioneller Begriff völlig überflüssiger Weise noch dazu ohne jegliche sprachliche Alternative mittels EU-Verordnung abgeschafft wird. Dies gilt gleichermaßen für die Menschen in anderen Fruchtwein produzierenden Mitgliedstaaten. Hier darf es keinen Kompromiss geben!“, führte Hessens Regierungschef in seinem Brief an Seehofer aus.
Von der geplanten Neuregelung sei nicht nur der Apfelwein in Südhessen, sondern auch der Kirschwein in Nordhessen betroffen. Alle Regionen in Deutschland und der EU, die Fruchtweine herstellten, dürften nach den derzeitigen Plänen der EU das Wort „Wein“ in Verbindung mit dem Namen einer Frucht als zusammengesetzten Ausdruck nicht länger verwenden.
„Wir werden mit allen Mitteln für unseren ‚Apfelwein’ kämpfen!“, rief Koch die Hessinnen und Hessen auf, sich an Aktionen zur „Rettung unseres Apfelweins“ zu beteiligen.