Sehr geehrter Herr Kollege Banzer,
verehrter Herr Bürgermeister,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich freue mich, heute bei der Eröffnung der ersten teilprivatisierten Haftanstalt Deutschlands anwesend sein zu können. Ich weiß, dass einige von Ihnen bereits seit gestern Abend hier sind. Sie hatten bereits ein Erlebnis – nicht nur das der Eröffnung, was Politiker regelmäßig haben dürfen und haben wollen. Sie haben hier die Nacht verbracht, freiwillig. Das unterscheidet Sie von den Personen, die zukünftig diese Anstalt belegen. Aber es schadet auch nichts, wenn der eine oder andere am Anfang testet und sieht, unter welchen Bedingungen wir eine solche Anlage bauen, die neuen Ansprüchen genügen soll.
Ich freue mich sehr, dass am heutigen Tag ein wichtiges Ziel der Landespolitik Wirklichkeit werden kann, das seit 1999 formuliert wurde. Herr Staatsminister a. D. Christean Wagner hat in den letzten Jahren beharrlich daran gearbeitet, die Situation im hessischen Justizvollzug nachhaltig zu verbessern. Nachhaltige Verbesserung im Justizvollzug ist in der öffentlichen Diskussion keine einfache Beschreibung. Da mag es Menschen geben, die glauben, wir wollten einfach, dass Strafgefangene besser und angenehmer untergebracht sind. Es ist nicht die Aufgabe von Strafjustiz dafür zu sorgen, dass die Beteiligten möglichst angenehm untergebracht sind. Aber es ist erstens die Aufgabe sicherzustellen, dass es ausreichend Haftplätze gibt, damit Strafe, wie sie in diesem Lande nach Recht und Gesetz ausgesprochen wird, auch uneingeschränkt vollstreckt werden kann. Es ist zweitens die Aufgabe sicherzustellen, dass diejenigen, die einsitzen, sowohl den Anspruch des Staates auf Strafe verspüren als auch ihr Recht auf Wiedereingliederung erkennen können. Und es ist zum Dritten ein Recht und eine Pflicht des Staates für seine Bediensteten und mit seinen Bediensteten dafür zu sorgen, dass Gefängnisse sicher sind; sicher im Sinne des Schutzes der Bevölkerung vor Ausbruch und vor Angriff, aber auch sicher unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsbedingungen für unsere Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten. Diese unterschiedlichen Kriterien zu erfüllen ist die Aufgabe von Justizvollzugsbehörden. Daran arbeiten in unserem Bundesland mehr als 2.100 Beamtinnen und Beamte in 17 Justizvollzugsanstalten.
Wir eröffnen heute eine Einrichtung, die drei wichtige Funktionen erfüllt: Die neue Justizvollzugsanstalt sorgt erstens für Entlastung der anderen Gefängnisse und hilft, Überbelegungen abzubauen. Zu Beginn meiner Amtsführung hatten wir eine Überbelegung in den hessischen Justizvollzugsanstalten von fast 25 Prozent. Dies war eine Situation, in welcher der Strafvollstreckungsstatus des Staates nicht angemessen durchgeführt werden konnte. Immer wieder fragte man sich, ob man denjenigen überhaupt zum Strafhaftantritt laden soll, oder ob es noch eine andere Möglichkeit gibt, wie aus Raumbewirtschaftungsgründen mit Strafansprüchen umgegangen wird. Außerdem wurde eine Situation für Verurteilte und Mitarbeiter geschaffen, die in einer solchen Situation nicht akzeptabel war. Es ist in den letzten Jahren gelungen, diese Überbelegung kontinuierlich zu reduzieren. Ich habe gesehen, dass wir Mitte des Jahres noch etwa 5 Prozent Überbelegung hatten. Das bedeutet, dass wir mit dieser Anstalt eine Situation schaffen, in der ein unerträglicher Zustand aus dem Jahre 1999 in einen normalen Zustand staatlicher Verantwortung überführt wird.
Zweitens: Wir haben mit dieser Justizvollzugsanstalt Bedingungen erreicht, die ermöglichen, dass diejenigen, die hier einsitzen werden, in einer unseren Vorstellungen von modernem Strafvollzug angemessenen Weise untergebracht sind. Das bedeutet zweierlei: Es bedeutet, dass es Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze gibt, dass 75 Prozent der Menschen hier in Zukunft Arbeits- und Ausbildungsangebote bekommen. Es bedeutet auch, dass dies eine Anstalt ist, die nach modernsten Sicherheitskriterien gebaut worden ist. Damit müssen wir nicht mehr jedes einzelne Handy mit Durchsuchungen aufspüren, sondern wir können mit technischen Mitteln sicherstellen, dass kein Häftling telefoniert.
Drittens: Dies ist ein Modell, in dem wir erproben wollen, wie die Grenze verläuft zwischen dem, was die staatlichen Aufgaben im Bereich des Justizvollzugs sind und sein müssen, und was wir mit den Mitteln der privaten Wirtschaft besser lösen können. Das ist ein Thema, das bereits vor der Eröffnung viele Gäste aus Deutschland und aus der ganzen Welt bis nach Japan zu uns geführt hat, weil es natürlich für alle Beteiligten eine spannende Frage ist, wo diese Grenze liegt. Deshalb lassen Sie mich bitte noch einiges sagen zu der Frage, warum diese Grenzlinie interessant ist. Es gibt in der deutschen Diskussion immer wieder die Einschätzung, dass private Aktivitäten eigentlich eher suspekt und staatliche Aktivitäten irgendwie besser sind. Mitarbeiter überlegen, ob sie lieber bei dem einen oder bei dem anderen Arbeitgeber sind. Bürger glauben, das eine oder andere sei sicherer oder unsicherer. Wie die Frage auch immer gestellt wird, es gibt eine, für diejenigen, die in der staatlichen Verwaltung tätig sind gelegentlich durchaus ehrenvolle, aber schwer erklärbare Liebe zu den staatlichen Institutionen und Aktivitäten.
Im richtigen Leben unserer täglichen Tätigkeit, die geprägt ist von Organisationsverantwortung und Finanzverantwortung, wissen wir, dass der Staat in seinen Aktivitäten einer besonderen Anzahl von Auflagen und Restriktionen unterliegt. Er macht Dinge oft komplizierter als sie sein müssten, und, wie wir inzwischen wissen, auch oft teurer als sie sein müssten. Deshalb wird die Frage, wie hoch ein privater Anteil von Aktivitäten sein kann, immer eine Rolle spielen – zumindest wenn man die Aufforderung erhält, zu günstigsten Bedingungen für die Steuerzahler Aufgaben zu erfüllen.
Denn wir wissen, dass der Staat mit seiner Organisation – eine Entscheidung kann erst nach Zustimmung der verschiedensten Gremien fallen – im Vergleich zu einem privaten Unternehmen meist bedeutend langsamer ist. Wir können das auch nicht abschaffen. Wir würden nämlich sonst entscheiden, dass die demokratischen Kontrollen und Transparenzmechanismen staatlicher Institutionen aufgehoben werden. Ein Preis der Demokratie in dieser Organisationsform ist, dass sie langsamer ist, aber dafür eben demokratisch. Und alles, was der Demokratie bedarf, muss demokratisch sein, auch wenn es langsamer ist. Zugleich hat die demokratische Gesellschaft die Verpflichtung zu überlegen, was denn unbedingt der demokratischen Organisation bedarf und langsamer sein muss, und was man ohne Probleme auf Private übertragen kann. Natürlich ist die Diskussion im Zusammenhang mit der Errichtung, aber spätestens mit dem Betrieb einer Justizvollzugsanstalt eine besondere Herausforderung.
Der Paradigmenwechsel der Diskussion ist noch vor dem Jahr 1999 entstanden. Schon in den Jahren davor ist der hessische Justizausschuss durch Europa gereist und hat sich an anderen Stellen, insbesondere auch in Großbritannien, Einrichtungen angeschaut und sich über Parteigrenzen hinweg mit der Frage beschäftigt, wo denn diese Aufgabenverteilung zwischen dem einen und dem anderen liegt.
Wenn man die Frage dann direkt und unmittelbar ableiten will, muss man in Artikel 33 des Grundgesetzes schauen. Dort steht, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen sind, weil diese in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis stehen. Das finde ich auch wichtig und richtig.
Hier werden Menschen einsitzen, deren Rechte nach Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes gewährleistet sein müssen. Allerdings sind seine Freiheitsrechte beschränkt durch staatliche Autorität in einer demokratischen Gesellschaft. Schließe ich die Gefängnistür auf oder mache ich sie zu? Welchen Vollzugsplan habe ich? Erhält jemand Freigang oder nicht? Das sind Entscheidungen, die niemals privaten Dispositionen unterliegen dürfen, unter keinen Umständen. Das ist ein Kern unseres Staates.
Die verfassungsrechtliche Grenze ist bei uns durchaus schärfer formuliert als in anderen Ländern wie beispielsweise Großbritannien. Das ist auch kein Staat, der die Menschenrechte nicht achtet. Aber es ist ein Staat mit fließenderen Grenzen im Verhältnis zur Verfassung unseres Landes, die eine historische Begründung hat, warum gerade an diesem Punkt eine besonders scharfe Grenze zwischen der Verfügungsmacht des Privaten und der Verfügungsmacht des Staates gezogen worden ist. Diese muss beachtet werden. Und sie wird beachtet. Da hat es jahrelange Diskussionen gegeben. All das, was in der Arbeitsgruppe des Justizministeriums damals diskutiert worden ist, hat sich exakt mit dieser Frage beschäftigt: Wo ist diese Grenze? Betriebswirtschaftlich gerechnet bedeutet sie hier anteilig 55 % auf Seiten des Staates und 45 % auf Seiten der Privatwirtschaft. In Personal bedeutet das 116 staatliche Bedienstete und 95 private Mitarbeiter.
Wir werden auch in den nächsten Jahren immer wieder darüber zu diskutieren haben, aber wir werden unsere verfassungsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Genauso muss unsere Partnerfirma beweisen, dass sie das Management einer Küche, der Reinigung, das Management eines Betriebes, der Aufträge hereinholen soll, damit Gefangene als Arbeitnehmer hier eingesetzt werden können, dass sie das alles besser können als der Staat. Da wir 16 Vergleichseinrichtungen haben, fällt ein entsprechender Vergleich auch nicht allzu schwer.
Was wir heute wissen ist: Wir haben durch den privaten Bau deutlich Geld gespart. Wir haben ein anspruchsvolles Baukonzept mit einem engen Finanzrahmen, der das Ergebnis einer Ausschreibung war. Bereits der angesetzte Finanzrahmen war niedriger als normal. Wir haben diesen noch einmal um fünf Millionen Euro unterschritten. Wir wissen, dass wir mit dieser Einrichtung eine halbe bis dreiviertel Million Euro im Jahr weniger an Betriebskosten haben werden, als in den übrigen 16 Anstalten. Wenn man das mit 16 multipliziert, kann man sehen, dass mit dem eingesparten Geld vielen anderen Bereichen, ob das Soziales oder Kultur ist, sehr geholfen wäre. Insofern lohnt es sich, über eine solche Frage in einer solchen Größenordnung nachzudenken.
Wenn dann gefragt wird: „Kann ein Privater das? Ist das auch sicher?“, dann sage ich: Für den Sicherheitsteil ist der Staat zuständig, das machen wir genau so wie vorher. Aber natürlich haben wir auch viele Dinge Privaten übergeben, von deren Sicherheit und Zuverlässigkeit es ebenfalls tagtäglich abhängt.
Wir produzieren seit endlosen Jahren zum Beispiel hoch toxische Impfstoffe, mit denen Sie mit einer kleinen Ampulle jede Stadt niederlegen können. Aber wir gehen selbstverständlich davon aus, dass Private damit über Jahrzehnte so verantwortlich umgehen, dass in der ganzen Welt nichts passiert. Wir müssen selbstverständlich unsere Flughäfen jeden Tag mit all der Bedrohung mit vielen privaten Einrichtungen bewachen. Wir haben dabei Herausforderungen, und wir haben sie bisher immer bewältigt. Das ganze System der Sicherheit ist davon abhängig, dass Private das zuverlässig tun. Der Satz „Privates ist unsicher und Öffentliches ist sicher“ wäre ein gefährlicher Satz, weil er entweder zu einer gigantischen Staatsmaschine führt oder alles diskreditiert, was wir im Augenblick für unsere Sicherheit tun. Wir werden am konkreten Beispiel überprüfen müssen, wie beide zusammenarbeiten. Jeder für sich kann das alles. Das haben wir in Deutschland hinreichend gesehen. Aber können sie zusammenarbeiten und wie funktioniert das? Das ist ein Teil unseres Modells.
Ja, wir haben mit der neuen Haftanstalt auch das Problem der Überbelegung gelöst. Aber der Modellcharakter, teils staatlich, teils privat, dies ist der Hauptgrund für das Interesse im In- und Ausland. Wir werden dieses Modell in den kommenden Monaten und Jahren genau beobachten. Allen Beteiligten werden wir die notwendige Unterstützung geben. Und wir werden das Ziel im Auge haben, dieses Modell zum Standard für die zukünftige Entwicklung zu machen. Nicht überhastet, nicht von heute auf morgen. Wir wollen die Erfahrungen abwarten. Aber so, dass wir daraus lernen, und dass wir bei zukünftigen Entscheidungen alle darauf vorbereiten können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies alles geschieht in der Stadt Hünfeld, in einer kommunalen Umgebung. Das ist nicht selbstverständlich. Denn zur Geschichte der langen Zeit von 1999 bis 2005 gehört eben, dass diese Einrichtung, nachdem wir wussten, dass wir sie hier bauen, in der kürzesten Bauzeit gebaut worden ist, die wir für solche Einrichtungen je hatten. Die Haftanstalt wurde etwa zu 40 Prozent der Kosten im Vergleich zu Darmstadt-Weiterstadt vor eineinhalb Jahrzehnten gebaut. Wir haben zwar länger gebraucht, denn es war ein kompliziertes Verfahren, eine Kommune davon zu überzeugen, dass diese Einrichtung dorthin passt. Das ist ein Problem, das wir in einer demokratischen Gesellschaft mit kommunaler Selbstverwaltung zunehmend haben. Es ist nachweisbar, dass der Standort einer Strafanstalt von Straftätern am schnellsten verlassen wird, wenn sie ausgebrochen sind. Deshalb gibt es keinen ungefährlicheren Ort als den, an dem die Einrichtung ist. Das ist natürlich nicht immer so rational kommunizierbar. Gerade wenn ein Stadtparlament über eine solche Frage diskutiert, spielen die Frage der Bedrohung und auch viele Emotionen eine wichtige Rolle. Das macht es kommunalen Parlamentariern oft nicht leicht, eine solche Entscheidung überhaupt noch zu treffen.
Ich halte das für falsch. Es gibt eine staatsbürgerliche Pflicht, nicht nur über den Rechtsstaat zu reden, sondern den Rechtsstaat auch zu ermöglichen. Und zum Rechtsstaat gehört, dass die, die verurteilt werden, einsitzen, aber dass sie zu angemessenen Bedingungen einsitzen. Beides hat der Rechtsstaat zu garantieren. Auf der anderen Seite ist es aus meiner Sicht kommunalpolitisch nicht klug, denn es ist eine Einrichtung, die eine Menge von Vorteilen auch für eine Kommune bringt und keine Nachteile. Deshalb ist es eine irrationale Diskussion. Aber sie ist vorhanden.
Wir haben in der Politik unserer Zeit häufig irrationale Diskussionen und sie stören uns an manchen Stellen. Aber gerade hier an einer Herausforderung des Rechtsstaates ist es wichtig, dass man sie bewältigt. Wir haben sie als Hessische Landesregierung möglicherweise am Ende undogmatisch bewältigt, denn wir haben einer Kommune auch ein Angebot gemacht, das in Rahmenbedingungen für Infrastrukturmaßnahmen besteht. Dafür sind wir auch kritisiert worden. Und wir erklären auch in aller Freundschaft, dass wir das nicht immer und überall machen werden. Wir werden uns diese Freiheit behalten. Aber am Ende gibt es die Verantwortung dafür, Entscheidungen zu treffen. Wir brauchen eine Justizvollzugsanstalt und keine Debatte über Standorte.
In diesem Zusammenhang danke ich auch insbesondere dem Herrn Bürgermeister von Hünfeld. Ich weiß, dass es nicht nur Diskussionen im Kommunalparlament gab, sondern die Debatte ist mit vielen Emotionen geführt worden und wurde mit einem Bürgerentscheid abgeschlossen. Wenn ein Bürgermeister einen solchen Vorschlag macht, dann ist das auch eine Diskussion, die nicht ohne persönliche Wunden und Bedrohungen bleibt. Ich glaube, dass Politiker das am Ende aushalten müssen. Aber ich weiß, dass das nicht alle so sehen. Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie es hier so gesehen haben und diese Entscheidung in Ihrer Gemeinde herbeigeführt haben und dazu gestanden haben. Wie meistens, wenn man unangenehme Entscheidungen getroffen hat, ergibt sich nachher, dass die Zahl derer, die dagegen waren, sich im Laufe der Entwicklung verringert und die Debatte ruhiger wird. Deshalb bin ich froh, dass wir heute in einer Stadt die Einweihung begehen, in der eine weitgehende Versöhnung mit dem Thema eingetreten ist. Die Bürgerinnen und Bürger haben gesehen, dass hier massiv investiert wurde, natürlich auch von nationalen und internationalen Unternehmen. Aber hier sind fast 20 Millionen Euro Investitionssumme direkt bei den mittelständischen Unternehmen in der Region geblieben. Es sind viele zusätzliche Arbeitsplätze bei den Privaten und beim Staat entstanden, weil sich Menschen entschieden haben, nach langen Jahren des Pendelns nach Frankfurt, Kassel oder wohin auch immer, hier in ihrer eigenen Heimat einen Arbeitsplatz anzunehmen und hier eine Perspektive für die Zukunft sehen. Ich habe beeindruckt gesehen, dass wir beispielsweise alleine für 500.000 Euro Strom und Wasser im Jahr kaufen. Wir schaffen damit sogar einen ordentlichen Umsatz bei den örtlichen Versorgungsunternehmen. Es wird in dieser Region mit diesem Betrieb mindestens soviel Wertschöpfung entstehen, wie mit jedem anderen mittelständischen Betrieb vergleichbarer Größe. Allerdings ein bisschen sicherer. In jeder Hinsicht ein bisschen sicherer. Deshalb ist es ein Vorteil für Hünfeld. In diesem Rahmen bin ich allen Mitarbeitern der Justizverwaltung und der Gemeinde dankbar, dass sie einen Weg gefunden haben, die gemeinsame Nutzung der Sporthalle zu erreichen. Damit ist die Stadt eng vernetzt mit dieser Einrichtung. Eine schöne, neue und große Sporthalle, bei der die Vereine – die Sparsamkeit des örtlichen Bürgermeisters ist bekannt – wahrscheinlich noch einige Jahre hätten drängen und bitten müssen, bis sie etwas Vergleichbares bekommen hätten. Dies zeigt auch, dass dies nicht ein abgeschlossener Bereich ist, sondern dass wir sehr wohl wissen, dass wir mit Menschen in dieser Stadt zusammen sind und sein wollen. Deshalb bin ich sicher, dass die meisten, die damals dagegen waren, heute wieder sehr freundlich mit dem Bürgermeister reden. Das ist die erste Form der Dankbarkeit, die in einigen Jahren verstärkt kommen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, heute an dieser formellen Eröffnung teilnehmen zu können. Ich bin sicher, dass wir damit einen Meilenstein in der Justizvollzugspolitik in Hessen gelegt haben. Zugleich ist es ein Meilenstein in der Frage, wie geht der Staat mit privaten Unternehmen um, deren er sich bedient, um seine Aufgaben zu erfüllen. Ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die das geplant und organisiert haben, im staatlichen und im privaten Bereich. Wir sind im Zeitplan und im Budgetplan geblieben. Das ist heute nicht immer selbstverständlich. Ich wünsche zugleich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ob von staatlicher oder privater Seite, die in Zukunft hier tätig sein werden, dass Sie einen guten und sicheren Arbeitsplatz haben und dass Sie – Sie arbeiten unter den modernsten Bedingungen des hessischen Justizvollzugs – auch ein hohes Maß an Arbeitszufriedenheit haben. Sie entlasten Ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Justizvollzugsanstalten. Teilweise gehen Sie als Personal hierher und verringern so Personal in anderen Einrichtungen. Aber Sie nehmen Ihre „Schutzbefohlenen“ mit. Denn wir erhöhen nicht die Zahl der Haftplätze, sondern wir bauen Überbelegung ab und werden auf dieser Basis das Personal auch neu aufteilen müssen. Ein Personal übrigens, das den höchsten Personalstand hat, den die hessische Justiz je gehabt hat. Es gab zu keinem Zeitpunkt mehr Justizvollzugsbedienstete als heute.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie unter diesen Bedingungen hier erfolgreich und sicher arbeiten. Sicher für die Bürgerinnen und Bürger, indem sie einen guten, klaren, im Zweifel auch strengen Strafvollzug praktizieren und indem Sie die Rechte der Menschen, die hier einsitzen, achten und wahren, so achten und wahren, dass am Ende möglichst wenige von denen, die hier her kommen, ein zweites Mal herkommen. Es muss das staatliche Ziel bleiben, dass keiner hierher will. So einfach ist letztlich Generalprävention und Sühne, wie sie in den strafrechtlichen Diskussionen zusammengeführt wird. Das ist die Aufgabe, die hier in Zukunft zu leisten ist. Dazu wünsche ich Ihnen erfolgreiches und sicheres Arbeiten, verbunden mit dem herzlichen Dank an alle, die das bis zum heutigen Tag möglich gemacht haben. Vielen Dank.
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