Zuwanderungsgesetz
Ministerpräsident Koch nennt Bedingungen für ein „vernünftiges Zuwanderungsgesetz“: „Zuwanderung begrenzen und steuern – Zuwanderung in die Sozialsysteme beenden“
Ministerpräsident Koch hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz begrüßt und „als Entscheidung, die dem Rechtsfrieden dient“ bezeichnet. Damit sei nicht nur der Klage, die Hessen mit fünf anderen Ländern eingereicht habe, entsprochen worden. Zudem sehe sich Koch in seinem seinerzeit öffentlich bekundeten Protest gegen die Interpretation der Bundesratsabstimmung durch den damaligen Präsidenten Wowereit bestätigt.
Ministerpräsident Koch signalisierte Gesprächsbereitschaft mit der Bundesregierung über eine vernünftige Zuwanderungsregelung. Er nannte zugleich klare Bedingungen für ein neues Zuwanderungsgesetz, mit dem die Zuwanderung gezielt gesteuert und begrenzt werden solle: „Wir brauchen eine Zuwanderungsregelung, die einerseits der Internationalität Deutschlands Rechnung trägt, andererseits aber Zuwanderung nur zulässt, wenn die zu uns Kommenden Arbeitsplätze nachweisen können.“ Damit müsse gleichzeitig die seit Jahren anhaltende Zuwanderung in die Sozialsysteme beendet werden. Weitere Bedingung für einen Zuwanderungs-Kompromiss sei auch die Forderung, dass diejenigen Asylbewerber, die den Rechtsstaat über Jahre ausgenutzt und ausgetrickst hätten, dafür nicht durch Bleiberechts-Regelungen belohnt würden.
Bei den anstehenden Gesprächen müsse die Bundesregierung zur Kenntnis nehmen, dass es entgegen der unklaren Mehrheitsverhältnisse im März diesen Jahres nach dem Regierungswechsel in Sachsen-Anhalt nunmehr im Bundesrat eine klare „Kontroll-Mehrheit“ gebe und die Regierung sich auf die Länder zu bewegen müsse.